FAQ

Welche Informationen muss die Umweltkennzeichnung der Verpackungen B2C im Sinne des Art. 219, Absatz 5?

  1. Identifikationskode des Verpackungsmaterials gemäß Entscheidung 129/97/EG.
  2. Hinweise für die Entsorgung. Empfohlen wird, die Formulierung „Raccolta (famiglia di materiale)“ [„Sammlung/Werkstofffamilie“] anzugeben und die Aufforderung an den Verbraucher, die Bestimmungen der eigenen Gemeinde zu prüfen.

Alle anderen Informationen können freiwillig hinzugefügt werden.

Zuletzt geändert am 21/11/2021

Wer, was und wann
Der Inhalt der Kennzeichnung