CONAI-Werkzeuge
für Umweltkennzeichnung

Am 11. September 2020 wurde es im Amtsblatt veröffentlicht das Gesetzesdekret vom 3. September 2020, Nr. 116, die die EU-Richtlinie 2018/851 über Abfälle und die Richtlinie (EU) 2018/852 über Verpackungen und Verpackungsabfälle umsetzt. Das Dekret hat wichtige Änderungen vorgenommen und die Verpflichtung zur Umweltkennzeichnung für alle in Italien zum Verzehr freigegebenen Verpackungen eingeführt.

Außerdem wurde am 21. November 2022 die Ministerialdekret Nr. 360 vom 28. September 2022 die Annahme der Leitlinien zur Umweltkennzeichnung gemäß Art. 219 (5) des Decreto Legislativo Nr. 152 vom 3. April 2006 für die korrekte Erfüllung der Verpackungskennzeichnungspflichten durch die Verantwortlichen. Das Dokument orientiert sich am Inhalt der CONAI-Leitlinien für die obligatorische Umweltkennzeichnung von Verpackungen.

Um Unternehmen bei der Erfüllung der neuen Pflichten zu unterstützen, hat CONAI diese Plattform entwickelt, um Verpackungsherstellern und-anwendern Klarstellungen, Hinweise und nützliche Informationen zur Verfügung zu stellen.