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Leitfaden für die Umweltkennzeichnung der Verpackungen im Sinne des Art. 219, Absatz 5 des GVD 152/2006 i.g.F.

Ab dem 1. Juli 2022 müssen alle in Italien zum Verzehr freigegebenen Verpackungen entsprechend gekennzeichnet werden. Die Richtlinien zur Verpackungskennzeichnung bieten eine detaillierte Beschreibung des Ansatzes zur Kennzeichnung und die erforderlichen Anleitungen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen.
Zuletzt geändert am 26/01/2023

Brief des Präsidenten des CONAI

Informationen zur ökologischen Nachhaltigkeit, insbesondere bei Verpackungen, werden seit einiger Zeit immer stärker nachgefragt. Bereits seit 1997, zu einer Zeit, als das Thema sicher noch nicht so „modisch“ war, hatte ...
Zuletzt geändert am 21/11/2021