FAQ

Liefern die Kodes der Werkstoffe gemäß Entscheidung 129/97/EG dem Endverbraucher eine eindeutige und vollständige Information über die Werkstoffe der Verpackung?

Alle Verpackungen, die in Italien in Verkehr gebracht werden, müssen zwingend mit dem Kode des Verpackungsmaterials gemäß Entscheidung 129/97/EG ausgestattet sein.

Bei Verpackungen für den Endverbraucher müssen die Angaben für die Entsorgung angegeben werden. Empfohlen wird, die Formulierung „Raccolta + famiglia di materiale“ [„Sammlung + Werkstofffamilie“] anzugeben oder die Werkstofffamilie anzugeben und den Wortlaut „Raccolta differenziata” (getrennte Müllsammlung) und die Aufforderung an den Verbraucher, die Bestimmungen der eigenen Gemeinde zu prüfen, hinzuzufügen. Alle anderen Informationen können freiwillig hinzugefügt werden.

Es ist wichtig, die Werkstofffamilie (oder die Familie des überwiegenden Materials) anzugeben, um dem Verbraucher eine eindeutige und vollständige Auskunft über die Zusammensetzung der Verpackung zu liefern, damit er sich über die Entsorgung in der eigenen Gemeinde informieren kann.

Zuletzt geändert am 18/11/2021