FAQ

Können für die Kodierung des Materials das Symbol mit den drei Pfeilen, die ein Dreieck bilden und den alphanumerischen Kode gemäß Entscheidung 129/97/EG enthalten, oder andere Symbole verwendet werden?

Die Kennzeichnung des Verpackungsmaterials, die bis zum 26. September 2020 nicht zwingend war, wurde von den Betrieben in den letzten Jahren durchaus mit verschiedenen Modalitäten angewandt, die von den bestehenden Bezugsquellen vorgesehen sind. So sind zum Beispiel zahlreiche Verpackungen mit Symbolen gekennzeichnet, die auf den Report CEN/CR 14311 Bezug nehmen (Symbol Alu im Pfeilekreis, die Ikone des Magnets für Stahlverpackungen, oder die Kodierung der Kunststoffpolymere in den Pfeilen, die ein Dreieck bilden); die Kunststoffverpackungen, die aus einem oder mehreren Polymeren bestehen, die nicht von der Entscheidung 129/97/EG vorgesehen sind, wurden oft mit „7“ oder „07“ other, manchmal innerhalb der drei Pfeile, die ein Dreieck bilden, gekennzeichnet.

Obwohl sich diese Verfahren zu regelrechten marktüblichen Praktiken für die Kennzeichnung dieser Verpackungsmaterialien entwickelt haben, weisen wir darauf hin, dass die Rechtsnorm deutlich vorschreibt, die Verpackungsmaterialien gemäß der Entscheidung 129/97/EG und unter Anwendung der zutreffenden UNI-Normen und nicht nach anderen Mustern oder üblichen Verfahren zu kennzeichnen.

Zuletzt geändert am 21/11/2021

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