FAQ

Wie wird eine Öl- oder Likörflasche aus Glas mit einem Kunststoffspender (PP), der nicht per Hand von der Flasche getrennt werden kann, einer Klebeetikette aus Papier an der Flasche und einem Stahlverschluss gekennzeichnet?

Dieses Verpackungssystem muss zwingend folgende Angaben wiedergeben:

  • Den Identifikationskode des Verpackungsmaterials gemäß Entscheidung 129/97/EG, bezogen auf die Glasflasche, sprich GL 70;
  • Den Identifikationskode des Verpackungsmaterials gemäß Entscheidung 129/97/EG, bezogen auf den Stahlverschlussl, der manuell vom Hauptkörper trennbar ist, sprich FE 40;
  • Die Hinweise für die Entsorgung der Glasflasche (z.B. Glasabfälle) und des Stahlverschlusses (z.B. Stahlabfallsammlung).

Optional kann auch der alphanumerische Code gemäß Beschluss 129/97 / EG, also PP 5, auf den Kunststoffausgießer gedruckt werden.

Zuletzt geändert am 21/11/2021