FAQ

Wie sind im Sinne der Entscheidung 129/97/EG die Verbundverpackungen zu kennzeichnen, die aus mehreren Kunststoffpolymeren und Aluminium bestehen, wenn das Aluminium weniger als 5% ausmacht?

Da in diesem Fall das Sekundärmaterial (Aluminium) weniger als 5% des Gesamtgewichtes der Verpackung ausmacht, wird die Verpackung als Kunststoffverpackung angesehen, wobei es sich in diesem Fall um eine Mehrschichtverpackung handelt, da sie aus mehreren unterschiedlichen Polymeren besteht.

Zuletzt geändert am 19/11/2021