FAQ

Was kann man im Fall einer mehrsprachigen Verpackung tun, auf der nicht genügend Platz ist, um alle Sprachen anzugeben?

Die Pflicht der Umweltkennzeichnung gemäß Dekret Nr. 116 betrifft die Verpackungen, die in Italien in Verkehr gebracht werden, und muss daher sicherlich in italienischer Sprache umgesetzt werden. Natürlich ist anschließend auch zu beachten, ob auch in anderen Ländern, in denen die Verpackung in Verkehr gebracht wird, Umweltkennzeichnungspflichten vorgesehen sind. Man beachte zudem, dass die in Italien geltenden Hinweise für die Müllentsorgung in anderen Ländern nicht gültig sein könnten.

Die Rechtsnormen sehen keine Ausnahme für kleine Verpackungen und/oder Verpackungen mit beschränkter Aufdruckfläche vor, weder für mehrsprachige noch für importierte Verpackungen.

Dennoch ist es bei solchen Verpackungen praktisch gesehen nicht einfach, die Kennzeichnung auf der Verpackung anzubringen, insbesondere bei kleineren Verpackungen. Für jene, die in mehrteiligen Verpackungen verstaut sind, könnte die Lösung darin bestehen, die Umweltkennzeichnung auf der Präsentierverpackung abzubilden; wenn sie jedoch lose verkauft werden, könnte es technische Probleme mit der Anbringung der Umweltkennzeichnung und/oder Schwierigkeiten in Bezug auf die Sichtbarkeit und Lesbarkeit der Informationen geben.

In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für den ökologischen Wandel mit dem Schreiben vom 17. Mai 2021 geklärt, dass bei tatsächlichen physischen und/oder technologischen Einschränkungen bei der Anbringung der Umweltkennzeichnung auf der Verpackung die entsprechenden Informationen über digitale Kanäle geliefert werden können.[1] Sollte auch dies nicht möglich sein, müssen sie auf der Website des Betriebes und/oder des Verkäufers zur Verfügung gestellt werden.

Um dem Endverbraucher die vorgeschriebenen Umweltinformationen über die Zusammensetzung und die Entsorgung der Verpackungen leichter zugänglich zu machen, wird empfohlen, auf der Verpackung oder in der Verkaufsstelle deutlich anzugeben, wie diese Informationen digital oder im Netz zu finden sind.


[1] In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Beanspruchung digitaler Kanäle in den Erläuterungen des Ministeriums für ökologischen Wandel vom 17. Mai 2021 besonders empfohlen wird (siehe FAQ Nr. 16 über digitale Kanäle).

Zuletzt geändert am 19/11/2021