Wohin gehört ein Stecker aus Kork/Holz und Kunststoff?

Bei Verbundverpackungen, die überwiegend aus Kork/Holz mit Kunststoff (>5%) bestehen, ist zu beachten, dass Anhang VII für diese Art von Verpackungen keine Kennzeichnung vorsieht, so dass die Kennzeichnung für Kork/Holz-Verpackungen empfohlen wird.

Was die End-of-Life-Verpackung betrifft, so ist es im Falle eines Kork-/Holzverschlusses mit Kunststoffanteil (>5%), der gemäß UNI EN 13432 nicht kompostierbar ist und nicht über die getrennte Sammlung für organische Abfälle entsorgt werden kann, ratsam, den Verbraucher anzuweisen, sich bei seiner Gemeinde über die ordnungsgemäße Entsorgung zu informieren (die im Falle von Holzverpackungen in der Umweltinsel erfolgt).

Besteht der Stopfen hingegen überwiegend aus Kunststoff mit Kork/Holz (> 5 %), so sieht die Entscheidung 129/97/EG auch in diesem Fall keine spezifische Codierung für diese Art von Verbundstoffen vor, so dass vorgeschlagen wird, die Identifizierungscodierung für Kunststoffverpackungen zu übernehmen und den Stopfen in die gesonderte Sammlung für Verpackungen aus diesem Material einzustellen.

Zuletzt geändert am 04/10/2023

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