Wie wird eine Verpackung gekennzeichnet, die aus Kunststoff, Papier und Stahl besteht?

Hier handelt es sich um eine Verbundverpackung. Zur Kennzeichnung des Materials muss das überwiegende C/überwiegender Werkstoff + eine Zahl, die für die Verbindung Kunststoff, Papier und Stahl steht, angegeben werden. Da die Entscheidung 129/97/EG keine Nummer für diese spezifische Verbindung vorsieht, wird die Nummer „86“ empfohlen, das heißt die erste verfügbare Nummer, die keine spezifische Verbindung angibt und daher für diese Fälle verwendet werden kann.

Zuletzt geändert am 18/11/2021

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