Wie wird eine Verpackung gekennzeichnet, die aus einem expandierten Polymer besteht?

Expandierte Polymere werden mit denselben alphanumerischen Kodes gekennzeichnet, die für nicht expandierte Polymere im Sinne der Entscheidung 129/97/EG vorgesehen sind. So wird z.B. eine Verpackung aus expandiertem Polystyrol mit PS 6 gekennzeichnet; eine Verpackung aus expandiertem Hart-Polyethylen mit HDPE 2.

Zuletzt geändert am 18/11/2021

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