FAQ

Wie muss eine Verbundverpackung, die vorwiegend aus Papier besteht und für den Endverbraucher bestimmt ist, gekennzeichnet werden?

Unbeschadet der alphanumerischen Kodierung C/PAP…, welche gemäß Anhang VII der Entscheidung 129/97/EG eindeutig angibt, dass es sich um eine vorwiegend aus Papier bestehende Verpackung handelt, folgen alle weiteren Informationen dem nachfolgend beschriebenen Schema:

  • Verbundverpackungen (und/oder Verpackungen mit Komponenten aus unterschiedlichen Werkstoffen, die nicht manuell getrennt werden können), die vorwiegend aus Papier und einem Anteil an Zellulose zwischen 60 und 95% der Gesamtmasse der Verpackung bestehen:
    • Dem Verbraucher angeben, die Verpackung in der getrennten Sammlung für Papierverpackungen zu entsorgen;
  • Verbundverpackungen (und/oder Verpackungen mit Komponenten aus unterschiedlichen Werkstoffen, die nicht manuell getrennt werden können), die vorwiegend aus Papier und einem Anteil an Zellulose unter 60% der Gesamtmasse der Verpackung bestehen:
    • Dem Verbraucher angeben, die Verpackung im Restmüll zu entsorgen.

Würden solche Verpackungen, die bis heute nicht recyclingfähig sind, im getrennten Müll entsorgt und über die Recyclingverfahren für Papierverpackungen bewirtschaftet werden, würden sie zu einer bedeutenden Erzeugung von Abfällen beitragen und somit eine höhere Umweltbelastung und Schwierigkeiten in der Bewirtschaftung bewirken und die Gesamtqualität der durch das Recycling erzeugten Sekundärrohstoffe beeinträchtigen.

Im Recyclingprozess erzeugen 100 kg solcher Verpackungen über 85 kg Trockenabfall und knapp 150 kg Nassabfall, die nach entsprechendem Wasser- und Stromverbrauch in einer Deponie entsorgt werden müssen. Da es sich hier um Verpackungen handelt, die nicht mit Papier und Pappe recycelt werden können, sollten die Hersteller und Benutzer in der Kennzeichnung die Entsorgung als Restmüll empfehlen, um die Umweltauswirkungen der Bewirtschaftung dieser Abfälle soweit als möglich einzuschränken.

  • Behälter geeignet für die Aufnahme von Flüssigkeiten
    • Bei Behältern für Flüssigkeiten angeben, dass die Verpackung im getrennten Müll zu entsorgen ist und fakultativ auf die entsprechenden Angaben unter dem Linkhttp://www.tiriciclo.it/raccolta-e-riciclo/ verweisen, wo dem Verbraucher ein Leitfaden für die Entsorgung von Kartonen, die Flüssigkeiten enthalten, für jede italienische Gemeinde zur Verfügung steht.

Zuletzt geändert am 21/11/2021