Wie muss eine Verbundverpackung, die vorwiegend aus Kunststoff besteht, der aus PET (der gewichtsmäßig überwiegende Polymer), LDPE und Papier zusammengesetzt ist, gekennzeichnet werden?

Eine solche Verpackung ist eine Verbundverpackung, die vorwiegend aus Kunststoff mit Papier besteht (als überwiegender Anteil des Werkstoffes wird in diesem Fall die Summe der beiden Polymere berücksichtigt, die mehr als 50% des Gesamtgewichtes der Verpackung ausmacht). Hier handelt es sich um eine Verbundverpackung, die vorwiegend aus Kunststoff mit Papier besteht. Zur Kennzeichnung des Materials muss das überwiegende C/Polymer + eine Zahl, die für die Kopplung Kunststoff und Papier steht, d.h. 81 (laut Entscheidung 129/97/EG) angegeben werden. In diesem Fall also C/PET81.

Zuletzt geändert am 18/11/2021

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