Wie kennzeichnet man Gasflaschen (z. B. Propan, LPG, Butan) und technische Gase (z. B. Sauerstoff, Helium, CO2)?

Gasflaschen müssen natürlich gemäß der Entscheidung 129/97/EG entsprechend ihrer Materialzusammensetzung alphanumerisch codiert sein (z.B. FE 40, ALU 41, etc.).

Wenn die Flasche für den Endverbraucher bestimmt ist, muss sie auch Angaben zur ordnungsgemäßen Entsorgung enthalten: In diesem Fall muss wegen der potenziellen Explosionsgefahr des Restprodukts darauf hingewiesen werden, dass bei der Gemeinde zu prüfen ist, wie die Verpackung auf Umweltinseln oder bei zugelassenen Unternehmen entsorgt werden kann.

Zuletzt geändert am 04/10/2023

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