Ab dem 27. September 2026 gilt die Konformitätspflicht für alle Produkte, einschließlich derjenigen, die sich bereits im Vertrieb befinden. Über dieses Datum hinaus ist keine Übergangsfrist vorgesehen. Um die Konformität zu gewährleisten, müssen nicht konforme Angaben unverzüglich korrigiert oder abgedeckt werden. Zu diesem Zweck sind praktische Lösungen zulässig, wie beispielsweise das Abdecken oder Korrigieren der Angaben mittels Aufklebern („Stickers“) oder das Hinzufügen zusätzlicher Informationen am Verkaufsort.Die Durchsetzung obliegt den zuständigen nationalen Behörden, die die Schwere der Verstöße und die besonderen Umstände jedes Einzelfalls berücksichtigen werden. Die Behörden können bei ihrer Beurteilung beispielsweise berücksichtigen, ob die Gewerbetreibenden angemessene und verhältnismäßige Anstrengungen unternommen haben, um die Vorschriften einzuhalten, auch in Bezug auf Produkte, die sich bereits in der Vertriebskette befinden, wobei sie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes gebührend Rechnung tragen.
Zuletzt geändert am 25/09/2026