FAQ

Welche Informationen muss die Umweltkennzeichnung der Verpackungen B2B im Sinne des Art. 219, Absatz 5?

Die Kodierung der Werkstoffe der Verpackungen entsprechend der Entscheidung 129/97/EG. Alle anderen Informationen können freiwillig hinzugefügt werden.

Zuletzt geändert am 21/11/2021

Wer, was und wann
Der Inhalt der Kennzeichnung