Das Verbot von Angaben zu Produkten und Dienstleistungen, die auf dem Ausgleich von CO₂-Emissionen beruhen, hindert Unternehmen nicht daran, über ihre Investitionen in Umweltinitiativen, einschließlich Projekten im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten, zu berichten, sofern diese Angaben transparent und nicht irreführend formuliert sind und den Anforderungen des Unionsrechts entsprechen. Diese Initiativen müssen getrennt von Aussagen über die tatsächlichen CO₂-Emissionen des Unternehmens kommuniziert werden, ohne den Eindruck zu erwecken, dass der Erwerb oder die Nutzung von Emissionszertifikaten die mit seinen Produkten oder Dienstleistungen verbundenen Emissionen verringert oder neutralisiert.
Zuletzt geändert am 08/10/2026