FAQ

Ist bei kleinen Verpackungen (< 125 ml), die chemische Stoffe wie z.B. Insektizide enthalten, der Satz des CLP 501 “smaltire il contenuto / contenitore in conformità alle normative locali” [Inhalt / Behälter laut lokalen Bestimmungen entsorgen] ausreichend, um die Pflichten gemäß Dekret Nr. 116/2020 zu erfüllen?

Wenn der Hersteller/Lieferant des chemischen Produktes den Satz P501 auf der Etikette anführt, wird davon ausgegangen, dass der Satz, sofern er sich auch auf die Verpackung bezieht, auch als Hinweis für die Sammlung gemäß Vorschriften für die Umweltkennzeichnung bei B2C-Verpackungen gelten kann (unbeschadet der Pflicht, den Identifikationskode des Verpackungsmaterials gemäß Entscheidung 129/97/EG und die Hinweise über die Werkstofffamilie anführen zu müssen).

Beispiele für P501-Sätze im Sinne der CLP-Verordnung sowie der Umweltkennzeichnung sind etwa:

  1. „Smaltire il recipiente in conformità alla regolamentazione locale“ (Behälter gemäß lokalen Vorschriften entsorgen)
  2. „Smaltire il recipiente in conformità alla regolamentazione locale“ (Inhalt und/oder Behälter gemäß lokalen Vorschriften entsorgen)

Zuletzt geändert am 19/11/2021

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