FAQ

Woher kommt die Schwelle der 5%?

Diese Vereinfachung stützt sich auf den DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/665, laut dem die Mitgliedstaaten für die Berechnung und Überprüfung der Zielvorgaben des Recyclings die Verbundverpackungen aufgeschlüsselt nach den in der Verpackung vorhandenen Materialien erfassen und melden müssen, aber„von dieser Anforderung abweichen können, sofern ein bestimmtes Material einen unwesentlichen Teil der Verpackungseinheit und in jedem Fall nicht mehr als 5 % der Gesamtmasse der Verpackungseinheit ausmacht“.

Zuletzt geändert am 19/11/2021