FAQ

Wie müssen Verbundverpackungen entsorgt werden?

Alle Verpackungen können über die getrennte Müllsammlung entsorgt werden, unabhängig davon, ob sie aus einem einzigen Material, aus Verbundmaterial oder aus mehreren Komponenten bestehen und nach heutigem Stand der Technik recyclingfähig sind oder nicht, vorbehaltlich aller guten Regeln für eine hochwertige getrennte Müllsammlung (z.B. die Regel, die Verpackung vor der Entsorgung zu entleeren und ihr Volumen soweit als möglich zu reduzieren).

Dank des Systems CONAI – Abfallkonsortien nach Lieferkette werden die recyclingfähigen Verpackungen dem Recycling zugeführt und die restlichen Verpackungen für die Energierückgewinnung verwendet.

Die einzige Ausnahme bilden hier die Verbundverpackungen (und/oder Verpackungen mit Komponenten aus unterschiedlichen Werkstoffen, die nicht manuell getrennt werden können), die vorwiegend aus Papier und einem Zellulosegehalt unter 60% des Gesamtgewichtes bestehen; diese müssen im Restmüll entsorgt werden. Würden solche Verpackungen, die bis heute nicht recyclingfähig sind, im getrennten Müll entsorgt und über die Recyclingverfahren für Papierverpackungen bewirtschaftet werden, würden sie zu einer bedeutenden Erzeugung von Abfällen beitragen und somit eine höhere Umweltbelastung und Schwierigkeiten in der Bewirtschaftung bewirken und die Gesamtqualität der durch das Recycling erzeugten Sekundärrohstoffe beeinträchtigen.

Zuletzt geändert am 19/11/2021

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