FAQ

Wie müssen Kunststoffverpackungen mit dem Kode „7“ entsorgt werden?

Zunächst wird darauf hingewiesen, dass der Identifikationskode gemäß Entscheidung 129/97/EG nicht die Recyclingfähigkeit der Verpackungen, sondern nur das Material, aus dem sie zusammengesetzt sind, angibt.

Auf jeden Fall können die Verpackungen über die getrennte Müllsammlung entsorgt werden, unabhängig davon, ob sie bei heutigem Stand der Technik recyclingfähig sind oder nicht, vorbehaltlich aller guten Regeln für eine hochwertige getrennte Müllsammlung (z.B. die Regel, die Verpackung vor der Entsorgung zu entleeren und ihr Volumen soweit als möglich zu reduzieren).

Dank des Systems CONAI – Abfallkonsortien nach Lieferkette werden die recyclingfähigen Verpackungen dem Recycling zugeführt und die restlichen Verpackungen für die Energierückgewinnung verwendet.

Die Bewertung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung fällt unter die Zusatzinformationen, die der Betrieb auf der Verpackung angeben kann, unabhängig von den Informationen bezüglich der Entsorgung der Verpackung.

Zuletzt geändert am 19/11/2021

Materialien
Der Inhalt der Kennzeichnung