Wenn in einer Muffinform aus Papier feste organische Reste verbleiben, muss diese dann gereinigt werden, bevor sie in die getrennte Müllsammlung gegeben wird?

Im Allgemeinen können alle Verpackungen nur dann in der getrennten Müllsammlung entsorgt werden, wenn alle festen Restbeständen entfernt wurden. Dies ist eine Grundregel, die für eine korrekte getrennte Müllsammlung, die alle Bürger vornehmen müssen, gilt. Daher kann die Muffinform in die getrennte Müllsammlung gegeben werden, wenn ihr Inhalt entfernt wurde. Es empfiehlt sich, den Hinweis für den Verbraucher anzugeben, die Verpackung nur nach Entfernung fester Restbestände des Inhalts in die getrennte Müllsammlung zu geben und immer die Bestimmungen der eigenen Gemeinde zu überprüfen.

Wird die Verpackung im Lebensmittelbereich verwendet und ist sie dazu bestimmt, nach ihrer Verwendung noch feste organische Reste zu enthalten, sollte sie so geplant werden, dass sie im Sinne der UNI EN 13432 kompostierbar ist und in die getrennte Müllsammlung für organische Abfälle gegeben werden kann.

Zuletzt geändert am 19/11/2021

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