FAQ

Welcher Kode ist für Verpackungen aus expandiertem Polystyrol vorgesehen?

Polymere, die in der Entscheidung 129/97/EG nicht ausdrücklich angeführt sind, wurden alle mit dem Kode „7“ gekennzeichnet.

Möchte man genauere Informationen über die Zusammensetzung der Verpackungen aus Kunststoff liefern, kann fakultativ der „7“ die Abkürzung des Namens des Polymers gemäß technischer Norm UNI EN 1043-1, sofern vorgesehen, hinzugefügt werden.

Zuletzt geändert am 18/11/2021

Materialien