Verpackungen aus EPS (Expandiertes Polystyrol) werden mit dem Kode 6 gemäß Entscheidung 129/97/EG gekennzeichnet und sind in den Kunststoffabfällen zu entsorgen.
Zuletzt geändert am 24/11/2021
Verpackungen aus EPS (Expandiertes Polystyrol) werden mit dem Kode 6 gemäß Entscheidung 129/97/EG gekennzeichnet und sind in den Kunststoffabfällen zu entsorgen.
Zuletzt geändert am 24/11/2021