FAQ

Unterliegt die Verpackung von Arzneimitteln und Medizinprodukten der Umweltkennzeichnungspflicht?

Mit dem Antwort auf einen Antrag auf eine Interpellation zur Umweltkennzeichnung hat das Ministerium für den ökologischen Wandel klargestellt, dass Verpackungen, die die Verkaufseinheit für Human- oder Tierarzneimittel, Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika bilden (z. B. Blister und Schachteln) sind von der Pflicht zur Umweltkennzeichnung ausgenommen, da sie als Produkte strengen Vorschriften des Gesundheitsministeriums unterliegen.

Zuletzt geändert am 04/10/2023

Wer, was und wann
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