FAQ

Muss eine Verpackung, die aus PET 12 my, Nylon 20 my und LDPE 90 my mit Kodierung PE+PA+PET<7 besteht, über die getrennte Müllsammlung für Kunststoffverpackungen entsorgt werden?

Hier handelt es sich um eine Mehrschichtverpackung aus Kunststoff, die in der Kunststoffsammlung entsorgt wird. Alle Verpackungen können über die getrennte Müllsammlung entsorgt werden, unabhängig davon, ob sie bei heutigem Stand der Technik recyclingfähig sind oder nicht, vorbehaltlich aller guten Regeln für eine hochwertige getrennte Müllsammlung (z.B. die Regel, die Verpackung vor der Entsorgung zu entleeren und ihr Volumen soweit als möglich zu reduzieren). Dank des Systems CONAI – Abfallkonsortien nach Lieferkette werden die recyclingfähigen Verpackungen dem Recycling zugeführt und die restlichen Verpackungen für die Energierückgewinnung verwendet.

Die Bewertung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung fällt unter die Zusatzinformationen, die der Betrieb auf der Verpackung angeben kann, unabhängig von den Informationen bezüglich der Entsorgung der Verpackung.

Zuletzt geändert am 19/11/2021

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