FAQ

Müssen Vorrats- oder Mehrwegverpackungen, die für den Baustoffkreislauf bestimmt sind und vor dem Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht erstmals in Verkehr gebracht werden, gekennzeichnet werden?

Da die Kennzeichnungsinformationen für diese Verpackungen mittels externer Dokumente und Medien zu übermitteln sind, ist dies auch dann möglich, wenn es sich um Lagerbestände handelt, es sei denn, die Informationen über die Materialzusammensetzung der Verpackung können beim Lieferanten abgerufen werden (in diesem Fall ist es in jedem Fall wünschenswert, das Kaufdatum der Verpackung nachweisen zu können).

Zuletzt geändert am 04/10/2023

Wer, was und wann