Die Richtlinie 2005/29/EG (geändert durch die Richtlinie 2024/825/EU) ist ein lex generalis und dient als ‚Sicherheitsnetz‘, um die Verbraucher vor irreführenden Geschäftspraktiken zu schützen. Sie gilt im Prinzip auch für rezeptfreie Arzneimittel, d.h. Produkte, die von Verbrauchern für den persönlichen Gebrauch gekauft werden. Natürlich wird die Richtlinie die spezifischen Vorschriften für die Vermarktung von Arzneimitteln ergänzen, die im Konfliktfall (als lex specialis) Vorrang haben werden. Beispiele für irreführende Handelspraktiken können die Verwendung von suggestiven und vagen Begriffen wie ‚Öko‘, ‚Bio‘, ’natürlich‘, ‚grün‘ auf Verpackungen oder in Produktnamen sein.
Zuletzt geändert am 10/01/2025