FAQ

Kann mit einem Sternchen auf einen anderen Bereich der Etikette verwiesen werden, wo ein Teil der Informationen angeführt ist?

Laut Rechtsnorm müssen alle Verpackungen angemessen gekennzeichnet werden. Das bedeutet, dass die Etikette in der Form und auf die Art und Weise gestaltet werden kann, die der Betrieb für die Übermittlung der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen für angemessen erachtet. Jeder Betrieb kann somit nach eigenem Ermessen die Grafik und Präsentation wählen, um die Informationen zu kommunizieren; diese müssen nur wirksam und im Einklang mit den Zielen des Art. 219, Absatz 5 sein.

Zuletzt geändert am 19/11/2021