FAQ

Muss ich in einer Angabe zum Recyclinganteil einer Plastikflasche zwingend den Anteil aus recyceltem Kunststoff angeben (z. B. „Flasche mit Flaschenkörper aus recyceltem Kunststoff, Verschluss und Etikett aus Neuplastik“)?

Ja, Angaben zum Anteil an recyceltem Material müssen stets konkretisiert und präzisiert werden, indem angegeben wird, auf welchen Gegenstand sich die Angabe bezieht – z. B. Produkt, Bauteil, Verpackung, Verpackungsbestandteil – sowie der prozentuale Anteil an recyceltem Material. Angaben, bei denen der Gegenstand der Angabe nicht eindeutig angegeben ist, sind untersagt.

Zuletzt geändert am 08/10/2026

Wer, was und wann