Ist ein mechanischer Verschluss eine manuell trennbare Komponente?

Ein mechanischer Verschluss gilt dann als manuell trennbar, wenn ihm der Benutzer allein mit den Händen und ohne Einsatz weiterer Hilfsmittel und Werkzeuge vom Hauptkörper zur Gänze trennen kann, ohne die eigene Gesundheit und Unversehrtheit zu gefährden.

Ist der mechanische Verschluss vom Hauptkörper manuell trennbar, muss er notgedrungen mit der alphanumerischen Kennzeichnung gemäß Entscheidung 129/97/EG und den Hinweisen für die Entsorgung versehen sein (wenn die Verpackung für den Endverbraucher bestimmt wird).

Ist der mechanische Verschluss hingegen nicht manuell vom Hauptkörper trennbar, müssen zwingend der Identifikationskode des Materials des Hauptkörpers und die Hinweise für die Entsorgung (die sich auf den Werkstoff des Hauptkörpers beziehen) angegeben werden.

Soweit als möglich kann der Identifikationskode des Werkstoffs gemäß Entscheidung 129/97/EG auf den nicht manuell trennbaren Komponenten angebracht werden; auf letzteren werden allerdings nicht die Entsorgungshinweise abgebildet.

Zuletzt geändert am 19/11/2021

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