FAQ

Gelten die neuen Vorschriften nur für Umweltaussagen oder auch für soziale Aussagen?

Die neuen Vorschriften gelten nicht nur für umweltbezogene Angaben, sondern auch für Angaben zu sozialen Merkmalen eines Produkts, eines Unternehmens oder seiner Lieferkette.

Die Kommission verweist unter anderem auf folgende soziale Aspekte:

  • Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeitnehmerrechte, faire Löhne und Arbeitssicherheit);
  • Menschenrechte (z. B. keine Kinderarbeit oder Zwangsarbeit);
  • Gleichstellung und Inklusion (z. B. Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter);
  • Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften;
  • soziale Verantwortung entlang der Lieferkette;
  • Tierschutz.

Diese Merkmale können somit Gegenstand von Werbeaussagen oder Nachhaltigkeitskennzeichnungen sein und in den Anwendungsbereich der neuen Bestimmungen fallen.

Auch für Angaben zu sozialen Merkmalen gelten die allgemeinen Vorschriften der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Insbesondere:

  • Der Gewerbetreibende muss in der Lage sein, angemessene Nachweise für die Richtigkeit der in der kommerziellen Kommunikation verwendeten sachlichen Angaben zu erbringen;
  • Allgemeine oder vage und nicht überprüfbare Behauptungen sind zu vermeiden;
  • Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das den Anforderungen der Richtlinie entspricht, oder wenn sie von einer öffentlichen Behörde eingeführt wurden.

Zuletzt geändert am 02/10/2026

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