Wie werden Verpackungen gekennzeichnet, die aus mehreren Komponenten bestehen? Muss die Umweltkennzeichnung zwingend auf jeder Komponente derselben Verkaufseinheit abgebildet werden?

Die Verpackungssysteme, die einen Hauptkörper und andere Zusatzkomponenten vorsehen, die nicht manuell trennbar sind[1], müssen zwingend mit dem Identifikationskode des Materials des Hauptkörpers und den Hinweisen für die Entsorgung in Bezug auf den Werkstoff des Hauptkörpers versehen sein.

Soweit als möglich kann der Identifikationskode des Werkstoffs gemäß Entscheidung 129/97/EG auf den nicht manuell trennbaren Komponenten angebracht werden; auf letzteren werden allerdings nicht die Entsorgungshinweise abgebildet.

Sieht das Verpackungssystem hingegen Komponenten vor, die vom Hauptkörper manuell trennbar sind, müssen auf jeder einzelnen Komponente der alphanumerische Kode gemäß Entscheidung 129/97/EG und die Hinweise für die Entsorgung abgebildet werden.

Die Umweltkennzeichnungen (zumindest die alphanumerische Kodierung laut Entscheidung 129/97/EG) der einzelnen Komponenten, die manuell getrennt werden können und die Verkaufseinheit bilden, sollten auf jeder Komponente abgebildet werden.

Ist dies nicht möglich, können sie entweder auf dem Hauptkörper des Verpackungssystems oder auf der Etikette oder auf einer anderen Komponente angegeben werden, auf der die Information für den Endverbraucher leicht erkennbar ist.

Dasselbe gilt für mehrteilige Verpackungen, wo die Kennzeichnung vorzugsweise auf jeder Komponente des Verpackungssystems aufscheinen sollte. Ist dies nicht möglich, kann die Kennzeichnung auf der Verkaufseinheit (also auf der mehrteiligen Verpackung) wiedergegeben werden.

Im unten abgebildeten Beispiel besteht die ideale Lösung darin, die Kennzeichnung, zumindest jene für den Werkstoff, auf jeder Komponente und somit einzeln (Tablett und Folie) anzuführen. Ist dies nicht möglich, kann die Kennzeichnung des Tabletts und der Folie auf einer der beiden Komponenten abgebildet werden.

Dasselbe gilt für Einzelportionen von Pralinen (dünne Folie): Kann die Kennzeichnung nicht auf die einzelne Portion angebracht werden, kann die entsprechende Angabe auf einer der Komponenten der Verkaufseinheit angeführt werden.


[1] Eine manuell trennbare Komponente ist eine Komponente, die der Benutzer allein mit den Händen und ohne Einsatz weiterer Hilfsmittel und Werkzeuge vom Hauptkörper zur Gänze trennen kann, ohne die eigene Gesundheit und Unversehrtheit zu gefährden.

Zuletzt geändert am 21/11/2021