Was ist im Anhang VII der Entscheidung 129/97/EG mit „Blech“ gemeint?

In den Anhängen des Beschlusses 129/97/EG sind die Identifikationskodes der Verpackungsmaterialien (Stahl, Aluminium, Papier, Holz, Kunststoff, Glas, Verbundmaterial und Textilien) angeführt. In Anhang VII ist mit „Blech“ Eisen/Stahl gemeint.

Zuletzt geändert am 01/10/2021

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