Warum wird ein Korkverschluss als eine manuell trennbare Komponente angesehen, auch wenn er mit einem Korkenzieher entfernt werden muss?

Ein Korken gilt als manuell trennbar, weil er notgedrungen vom Benutzer abgenommen werden muss, um das Produkt zu verzehren. Er ist daher dazu bestimmt, getrennt entsorgt zu werden.

Da der Korken vom Hauptkörper trennbar ist, muss er notgedrungen mit der alphanumerischen Kennzeichnung gemäß Entscheidung 129/97/EG und den Hinweisen für die Entsorgung versehen sein, wenn er für den B2C-Kanal bestimmt ist.

Die Umweltkennzeichnungen (zumindest die alphanumerische Kodierung laut Entscheidung 129/97/EG) der einzelnen Komponenten, die manuell getrennt werden können und die Verkaufseinheit bilden, sollten auf jeder Komponente abgebildet werden, auch auf dem Verschluss.

Ist dies nicht möglich, können sie entweder auf dem Hauptkörper des Verpackungssystems oder auf der Etikette oder auf einer anderen Komponente angegeben werden, auf der die Information für den Endverbraucher leicht erkennbar ist.

Zuletzt geändert am 19/11/2021

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