FAQ

Warum sollen Identifikationskodes auf die Verpackungen angebracht werden, wenn die Verbraucher sie nicht kennen?

Gemäß gesetzesvertretendem Dekret vom 3. September 2020 unterliegen alle Verpackungen, die in Italien in Verkehr gebracht werden, der Pflicht der Umweltkennzeichnung im Sinne der Entscheidung 129/97/EG, die ein einheitliches Identifikationssystem für die Materialien auf europäischer Ebene mit alphanumerischen Kodierungen vorsieht. Die Identifikation der Materialien über dieses Kodierungssystem stellt somit eine gesetzliche Pflicht dar.

Um dem Verbraucher nützliche und verständliche Informationen zu liefern, sieht die Norm vor, dass auf den für Verbraucher bestimmten Verpackungen auch Angaben zur korrekten Müllsammlung stehen. In diesem Fall empfiehlt das CONAI die Formulierung „Raccolta (famiglia di materiale)“ [„Sammlung/Werkstofffamilie“] anzugeben und die Aufforderung an den Verbraucher, die Bestimmungen der eigenen Gemeinde zu prüfen.

Alle anderen Informationen können freiwillig hinzugefügt werden.

Zuletzt geändert am 19/11/2021

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