Muss auch für die Produktverwendung nützliches Zubehör, das keine Verpackung darstellt (z.B. Strohhalme, Bestecke) gekennzeichnet werden?

Dieses Zubehör ist keine Verpackung und unterliegt daher nicht der Kennzeichnungspflicht; die Verpackung desselben hingegen schon.

Zuletzt geändert am 21/11/2021

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