Nein. Zertifizierungen zur CO₂-Neutralität, die – auch nur teilweise – auf Ausgleichsmaßnahmen beruhen, entsprechen aufgrund des neuen Verbots 4 quater in Anhang I nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen.
Zuletzt geändert am 08/10/2026
Nein. Zertifizierungen zur CO₂-Neutralität, die – auch nur teilweise – auf Ausgleichsmaßnahmen beruhen, entsprechen aufgrund des neuen Verbots 4 quater in Anhang I nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen.
Zuletzt geändert am 08/10/2026