Die Angabe zum Anteil an recyceltem Material muss stets konkretisiert und präzisiert werden, wobei anzugeben ist, auf welchen Gegenstand sich die Aussage bezieht (z. B. Produkt, Bauteil, Verpackung, Verpackungsbestandteil) und wie hoch der Anteil an recyceltem Material ist. Angaben, bei denen der Gegenstand nicht eindeutig angegeben ist, sind untersagt.
Zuletzt geändert am 08/10/2026