FAQ

Falls das Produkt mit einem Verschluss und zusätzlich mit einem Spender, z.B. mit einem Flüssigkeitsspender geliefert wird, müssen dann sowohl der Verschluss als auch der Spender gekennzeichnet werden?

Der Spender ist eine Verpackung und unterliegt daher der Pflicht der Umweltkennzeichnung.

Zuletzt geändert am 19/11/2021

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